Neue Regelung zur Ausbildungsnachweisführung bei Auszubildenden
Durch das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (Artikel 104) ergeben sich verschiedene Änderungen und Anpassungen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung hinsichtlich der Form der zu führenden Ausbildungsnachweise.
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