Newsletter No 20

Datum: 28.09.2015

AKTUELLE THEMEN

 

FSKZ beschließt gemeinsame Erstellung eines bundeseinheitlichen Rahmenlehrplans zur Meisterprüfungsvorbereitung

Turnusmäßig trafen sich die Schulleiter der dem BIV angehörenden innungseigenen Fachschulen zu ihrer Jahrestagung in Straßburg (11.-13. September 2015). Neben vielen Themen wie Bundesleistungswettbewerb, Chillventa und gemeinsamen Publikationen stand aufgrund der Aktualität natürlich die neue Meisterprüfungsverordnung im Brennpunkt. Zu diesem Punkt erfolgte der einstimmige Beschluss, gemeinsam einen Rahmenlehrplan für die Meistervorbereitungskurse zu entwickeln, der dann bundesweit eine weiterhin hohe Qualität der Meisterausbildung garantiert.

 

 

Benaja Lötzsch erhielt "Medallion for Excellence" bei den WorldSkills 2015 in Sao Paulo

 

Die WorldSkills 2015 (Weltmeisterschaft der Berufe) fand vom 11. bis 16. August 2015 in Sao Paulo in Brasilien statt und wurde von mehr als 250.000 Gästen besucht. Aus 59 Ländern nahmen 1.189 Wettbewerbsteilnehmer, ca. 1.100 Jury-Mitglieder (Experten) und mehr als 1.000 Offizielle an insgesamt 50 Wettbewerben teil.

Im Skill 38 - Kälte- und Klimatechnik, kämpften insgesamt 26 junge Techniker aus der ganzen Welt um die Medaillen.

Benaja Lötzsch (compact Kältetechnik GmbH) vertrat Deutschland als Kältetechniker und erlangte mit einer guten Leistung eine Excellence-Auszeichnung, d.h. er war besser als der Gesamtdurchschnitt des Wettbewerbes. Durch einige Widrigkeiten und Missgeschicke landete er am Ende im Mittelfeld und die vorderen Medaillenränge waren außer Reichweite. Der 1. Platz (Gold) ging an den Teilnehmer aus Taiwan. Silber erreichten die Teilnehmer aus China und UK, Bronze ging an USA und Kanada.


Karsten Beermann (IKKE, Duisburg) betreute Benaja Lötzsch während des Wettkampfes und vertrat gleichzeitig Deutschland als Chef-Experte für die Kältetechnik und verantwortete als Mitglied im Skill-Management-Team den Wettbewerb. Er wurde nach dem Wettbewerb in dieser Funktion bestätigt.
Als Vorbereitung auf diesen Wettbewerb trainierte Benaja Lötzsch mehrmals im IKKE in Duisburg und erhielt dort auch von den Ausbildern wertvolle Tipps und Unterstützung.


Als “refrigeration technician“ mussten drei Einzelaufgaben erfüllt werden. Gestartet wurde mit der Fertigung eines Wärmetauschers als Arbeits-/Lötprobe (drei Stunden), bei der es beim Biegen, Bördeln und Löten um Ausführung, Maßhaltigkeit und Dichtigkeit ging.
Bei der Installation einer Kälteanlage (13 Stunden) musste ein vollhermetischer Verflüssigungssatz mit einem Plattenwärmeübertrager zur Kühlung einer Sole in Betrieb genommen werden, um mittels des selbst gebauten Wärmetauschers eine kleine Eisbahn zu betreiben.
Die Fehlersuche mit Reparaturarbeiten als dritte Aufgabe (vier Stunden) rundete die Gesamtaufgabenstellung ab.


Die deutsche Berufe-Nationalmannschaft nahm an insgesamt 36 Wettbewerben teil und holte insgesamt den 7. Rang in der Nationenwertung von insgesamt 59 teilnehmenden Ländern.
Der Heizungsbauer und der Zimmerer holten sich den Weltmeistertitel.
Silber errangen der Stuckateur und die Stahlbetonbauer. Bronze erreichte der Florist. Darüber hinaus errangen 17 Teilnehmer der Nationalmannschaft die Excellence-Auszeichnung (Erreichen der anspruchsvollen 500-Punkte-Marke (von max. 600)) und waren besser als der Durchschnitt.


Es war die größte deutsche Mannschaft, die jemals in Übersee an den WorldSkills teilgenommen hat. Ermöglicht wurde das durch die Förderung vom Bundesbildungsministerium, von Samsung als Hauptsponsor und von vielen weiteren Einzelsponsoren.
WorldSkills Germany e.V. hat hiermit einen weiteren großen Schritt in Richtung Förderung der Berufe und Werbung für die WorldSkills-Idee unternommen.


Im Bereich Kältetechnik wurde die Teilnahme durch Förderung vom BIV des Deutschen Kälteanlagenbauer-Handwerks, von der sächsischen Innung für Kälte- und Klimatechnik, vom VDKF, von compact Kältetechnik GmbH, von Danfoss und Testo und vom IKKE aus Duisburg ermöglicht.


Informieren Sie sich über das Geschehen um die 43. Berufe-Weltmeisterschaft in Brasilien und über Zahlen, Daten und Fakten unter www.worldskills.org oder www.worldskillsgermany.com . (Quelle: IKKE gGmbH)

 

 

KK-Fachtagung 2015 - "Sicherheit in der Kälte- und Klimatechnik"

 

Das Vortragsprogramm zur 12. KK-Fachtagung "Sicherheit in der Kälte- und Klimatechnik" ist nun komplett! Inhaltlich wird die Tagung, wie schon in den letzten Jahren, vom ZVKKW koordiniert. Daher freuen wir uns besonders, Ihnen in diesem Jahr wieder ein hoch interessantes und umfassendes Programm präsentieren zu können.

vollständige Pressemeldung ...

Programm zur KK-Fachtagung ...

 

European Heat Pump Summit

 

Erstmals findet parallel zum Symposium des European Heat Pump Summits auch eine spezielle Vortragsreihe in deutscher Sprache statt. Thema ist die gewerbliche und industrielle Nutzung der Wärmepumpe für den deutschsprachigen Raum. Sie findet am Mittwoch, 21. Oktober 2015, von 9:00 bis 12:30 Uhr, im Saal München, NCC Mitte, statt.

Hier gibt es einen detaillierten Überblick zu Markt-Potentialen und erfolgreichen Lösungsmöglichkeiten für unterschiedliche Anwendungen. Die Themen sind:

  • Hybride Nutzung von Kälte und Wärme in Kombination mit dezentraler Energieerzeugung und Nutzung
  • Wärmepumpen für Trocknungsprozesse
  • RWärmepumpen im Nichtwohnbereich
  • Hochtemperatur Wärmepumpenanwendung

Das Summit selbst (Kongresssprache ist Englisch) findet am 20. und 21. Oktober 2015 statt und bietet den nationalen und internationalen Wärmepumpen-Experten einen spannenden Überblick zu aktuellen Themen rund um den Einsatz von gewerblichen und industriellen Wärmepumpen: Ecodesign-Richtlinie und Energieeffizienz sind derzeit die wichtigen Prioritäten auf EU-Ebene. Sowohl die sinnvolle Nutzung von Großwärmepumpen als auch die hybride Nutzung von Kälte und Wärme in Gewerbe und Industrie sind zentrale Bausteine der Branche für die effiziente Nutzung der beschränkten fossilen Energieressourcen sowie für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

Weitere Infos zum European Heat Pump Summit ...

 

RECHT & TECHNIK

Entwurf zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

 

Der jetzt vorliegende Verordnungsentwurf ist auf eine Fortschreibung der im vergangenen Jahr erlassenen Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) gerichtet. Die ChemSanktionsV enthält Straf- und Bußgeldtatbestände zur Ahndung von Verstößen gegen in Deutschland unmittelbar geltende chemikalienrechtliche EG- und EU-Verordnungen und ist auf eine regelmäßige Aktualisierung entsprechend der Entwicklung des einschlägigen Unionsrechts hin angelegt. Aktuell wird die ChemSanktionsV auch hinsichtlich bereits sanktionsbewehrter EG-Vorschriften aktualisiert. Der Aktualisierungsbedarf ergibt sich unter anderem aus der Ablösung der EG-F-Gas-Verordnung Nr. 842/2006 durch die ab dem 1. Januar 2015 geltende Verordnung (EU) Nr. 515/2014.

Wer allerdings darauf gehofft hatte, dass jetzt auch bereits entsprechende Sanktionsregelungen hinsichtlich der Bestimmungen in Art. 11 Abs. 4 und Art. 11 Abs. 5 der neuen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 getroffen werden, muss enttäuscht bzw. vertröstet werden. Die genannten Bestimmungen tragen den Forderungen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks Rechnung, dass Kältemittel künftig nur noch an Personen verkauft werden darf, die die notwendige Sachkunde für den Umgang mit Kältemittel nachweisen können und dass mit Kältemittel vorbefüllte Split-Klima-Geräte künftig nur noch dann (etwa in Baumärkten) verkauft werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass diese Anlagen ausschließlich durch zertifizierte Fachleute installiert werden. Ohne entsprechende Sanktionsvorschriften erweisen sich diese wohlgemeinten Regelungen allerdings derzeit als reiner „Papiertiger“.

Auch im jetzt vorgelegten Verordnungsentwurf sind für die genannten Regelungen keine Sanktionen vorgesehen. Der Entwurf der Sanktionsverordnung liefert für diese Vorgehensweise des Gesetzgebers die Begründung gleich mit:  

„… Abschnitt 10 regelt in den §§ 17 und 18 die Sanktionsbewehrung von Zuwiderhandlungen gegen die neue EU-F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014, die seit dem 1.1.2015 gilt, sowie auf ihrer Grundlage fortgeltender Kommissionsverordnungen. Die Sanktionsbewehrung von Vorschriften der EU-F-Gas-Verordnung. die eine Zertifizierung von Unternehmen oder Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausführen, fordern, kann nicht in der Chemikalien-Sanktionsverordnung erfolgen. Die Verordnung enthält nämlich hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die Zertifikate sowie des Verfahrens für deren Erwerb selbst keine konkreten inhaltlichen Vorgaben, sondern an die Mitgliedstaaten adressierte Regelungsaufträge. Es ist beabsichtigt, die konkreten Regelungsaufträge im Rahmen der nationalen ChemKlimaSchutzV umzusetzen und dort auch die entsprechenden Sanktionsbewehrungen vorzunehmen. …“

So wird man weiter abwarten müssen bis die überarbeitete ChemKlimaSchutzV verabschiedet ist, in der dann die entsprechenden Sanktionsbestimmungen enthalten sein werden. Dabei wäre es überaus wünschenswert, wenn die wegen der neuen F-Gas-VO notwendig gewordene Überarbeitung der ChemKlimaSchutzV und ChemSanktionsV synchron und vor allem zügig über die Bühne ginge. Der BIV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch für Verstöße, die in Zusammenhang mit der Zertifizierung von Unternehmen oder Personen stehen, unverzüglich entsprechende Sanktionsvorschriften realisiert werden.

Nach einer aktuellen Verlautbarung des BMUB (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) vom 09.09.2015 müssen zunächst noch die entsprechenden Durchführungsrechtsakte seitens der EU-Kommission ergehen, bevor dann der Referentenentwurf zur ChemKlimaSchutzV vorgestellt werden kann.

 

 

BMJV veröffentlicht Entwurf zum Gewährleistungs- und Bauvertragsrecht

 

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am 24. September 2015 einen Referentenentwurf zur Ergänzung des Mängelgewährleistungsrechts und zur Einführung von Vorschriften eines Bauvertragsrechts veröffentlicht. Während die vorgesehenen Regelungen zum Gewährleistungsrecht den Forderungen des Handwerks in wesentlichen Punkten Rechnung tragen, beruhen die Regelungen zum Bauvertragsrecht auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe "Bauvertrag", die das Handwerk insgesamt kritisch sieht.

Der Referentenentwurf sieht zunächst ergänzende Regelungen der Gewährleistungshaftung bezüglich der Ein- und Ausbaukosten vor (vgl. Entwurfsbegründung ab S. 39). Das BMJV trägt hierbei den Forderungen des Handwerks grundsätzlich Rechnung. Durch eine entsprechende Ergänzung des § 439 BGB erhalten Handwerker und andere Unternehmer einen verschuldensunabhängigen Gewährleistungsanspruch gegen ihre Lieferanten auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten. Der Lieferant kann die zu ersetzenden Kosten im Wege eines mit § 445a BGB eigens für Lieferanten neu geschaffenen Regresses gegen den Hersteller weiterreichen. Die Ansprüche des Lieferanten werden zudem in einer eigenen Verjährungsvorschrift geregelt (§ 445b BGB).

Die Ansprüche auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten werden einem konkreten AGB-Verbot unterstellt. Nach Maßgabe von § 309 Nr. 8 b) cc) BGB dürfen die Ansprüche per AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Da die Vorschrift des § 309 BGB jedoch ausschließlich auf Verträge mit Verbrauchern Anwendung findet, gilt der AGB-Schutz nicht unmittelbar für Verträge zwischen Unternehmern. Anders als vom Handwerk gefordert beschränkt das BMJV die AGB-Festigkeit auf Verbraucherverträge. Nach Auffassung des BMJV sollen Unternehmer jedoch durch die von der Rechtsprechung entwickelte Ausstrahlungswirkung des Klauselverbots ausreichend geschützt sein (vgl. Entwurfsbegründung S. 36-38).

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz verknüpft die Reform des Mängelgewährleistungsrechts mit neuen Bestimmungen für ein Bauvertragsrecht. Dieser Teil des Entwurfs fußt im Wesentlichen auf den Überlegungen der Arbeitsgruppe „Bauvertrag“, die vom Justizministerium ins Leben gerufen wurde und im Frühjahr 2013 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.  ZDH, Bauhandwerk und Bauindustrie haben diesen Abschlussbericht bereits im Frühjahr 2013 in einer gemeinsamen Stellungnahme abgelehnt.

 

 

LITERATUR & NORMEN

 

Neuerscheinung VDE-Verlag --- Willenbockel, Kleine Formelsammlung Kältetechnik

 

Die Formelsammlung für Mechatroniker für Kältetechnik in der Ausbildung oder Praxis und (angehende) Meister des Kälteanlagenbauerhandwerks.

Alle Gleichungen für die Gesellen- und Meisterausbildung.

Inklusive einer Übersicht der Basiseinheiten des SI-Systems.

Kleine Formelsammlung Kältetechnik
Kälte - Klima - Lüftung / KOMPAKT
Willenbockel, Dirk
ISBN: 978-3-8007-3933-2

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