Newsletter No 24

Datum: 24.02.2016

Mit Schreiben vom 23. Februar 2016 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung mit dem Ziel der Anpassung an die EU-F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und dazu erlassenen Durchführungsrechtsakten veröffentlicht.

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 sind Anpassungen insbesondere bei den Verfahren und Grundlagen für die Zertifizierung von Personen und Unternehmen erforderlich geworden. Darüber hinaus soll die Verordnung um rein nationale Regelungen bereinigt werden, die nun Eingang in das EU-Recht gefunden haben. Ferner erfordern etliche der EU-rechtlichen Vorgaben eine Konkretisierung auf nationaler Ebene, um implementiert und damit sanktioniert werden zu können.

Die Verbände und sonstige sog. beteiligte Kreise sind nunmehr aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen. Der BIV wird hier insbesondere ein Augenmerk auf die Sanktionsvorschriften legen, die aufgrund notwendiger Konkretisierungen nicht unmittelbar über die Chemikalien-Sanktionsverordnung umgesetzt werden konnten. Der Umstand, dass entsprechende Verstöße bisher nicht ausreichend sanktioniert werden konnten, hat zuletzt immer wieder für berechtigten Unmut gesorgt. Zu nennen wären hier der Verkauf von mit Kältemittel vorbefüllten Split-Klima-Geräten in Baumärkten oder der Online-Handel mit Kältemittel. Der BIV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass für derartige Verstöße, die in Zusammenhang mit verbotenem Inverkehrbringen von Kältemitteln und unter Missachtung von Zertifizierungsregelungen stehen, entsprechende Sanktionsvorschriften in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung realisiert werden.

Der BIV wird versuchen, sich im Vorfeld mit den anderen Verbänden unseres Gewerkes abzustimmen um ein einheitliches Meinungsbild des Handwerks gegenüber dem BMUB abzugeben.


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