Newsletter No 33

Datum: 08.12.2016

AKTUELLE THEMEN

Das Jahr neigt sich dem Ende zu ...

Der Vorstand, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks wünschen Ihnen ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2017.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Unsere Geschäftsstelle ist vom 24. Dezember 2016 bis zum 4. Januar 2017 geschlossen.

Zum Jahresende gibt es dennoch einiges zu berichten:

Statistische Informationen auf BIV-Webseite

Im Mitgliederbereich der BIV-Webseite haben wir alle Informationen zusammengetragen, die uns zu den Themen Ausbildungsvergütungen, Tarife, Ecklöhne, Lohnempfehlungen und Betriebswerte zur Verfügung gestellt wurden oder die wir aus anderen Quellen gewinnen konnten.

Die Darstellung ist noch nicht vollständig und soll sukzessive ergänzt werden, gibt aber dennoch schon einen recht guten Überblick.

Sie finden die Daten im Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt "Statistische Informationen".

Zum Mitgliederbereich ...

Advent-Highlights im MeinAuto Vorteilsclub

Mit dem MeinAuto Vorteilsclub hat der BIV einen neuen Kooperationspartner für den Neuwagenkauf zu Sonderkonditionen gewinnen können.

Über den Vorteilsclub, der über Ihren BIV-Mitgliedsbereich zugänglich ist, können BIV-Mitglieder und deren Mitarbeiter jetzt Neuwagen fast aller Marken mit Nachlässen von bis zu 40% über deutsche Autohäuser beziehen.

Hier finden Sie die speziellen Adventsangebote im Dezember ...

Im BIV-Newsletter No 25 hatten wir Ihnen die Zusammenarbeit mit dem Vorteilsclub vorgestellt.

EuroSkills 2016 in Göteborg

Das deutsche Handwerk erkämpfte bei der EuroSkills-Berufseuropameisterschaft im schwedischen Göteborg zwei Gold-, zwei Silber- und eine Bronzemedaille.

Weitere vier Teilnehmer des Handwerks erhielten eine Exzellenzmedaille für ihre weit überdurchschnittlichen Leistungen.

Der Mechatroniker für Kältetechnik, Tim Schuster aus Wuppertal, erreichte den achten Platz.

Zum Thema finden Sie hier das "zdh-inform 22/2016" ...

1. ZVKKW-Branchentreff

Am 16. Februar 2017 wird in Duisburg der 1. ZVKKW-Branchentreff stattfinden.

Der ZVKKW bietet hier nicht nur Fachinformationen sondern auch die Möglichkeit zum Austausch - und das zu Themen, die üblicherweise recht wenig behandelt werden, wie z.B. Personalmanagement.

Hier finden Sie den Flyer zum Branchentreff ...

 

RECHT & TECHNIK

Sachkundezertifikat kontra Handwerksrolleneintrag

Zu der Thematik, dass Sachkundenachweise nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung grundsätzlich nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für einen Handwerksrolleneintrag oder gar als Ersatz für eine fachpraktische oder fachtheoretische Überprüfung herangezogen werden können, hatte der BIV in der Vergangenheit immer wieder eindringlich Stellung bezogen.

Auf nochmalige Initiative des BIV weist nun auch der ZDH erneut in einem Rundschreiben an die Handwerkskammern in aller Entschiedenheit darauf hin, dass diese Zertifikate rein auf Chemikalienrecht basieren und zu keinerlei handwerksrechtlichen Eintragungen führen dürfen.

Lesen Sie hier das Rundschreiben des ZDH vom 06. Dezember 2016 ...

Kennzeichnungspflicht F-Gase-Verordnung ab 1. Januar 2017

Ab kommendem Januar tritt eine Neureglung im Rahmen der F-Gase-Verordnung 517/2014 in Kraft, die die Kennzeichnung von Anlagen mit geregelten Stoffen betrifft.

Bei Kälte- und Klimaanlagen heißt das, dass zusätzlich Angaben zu

  • dem GWP-Wert des Kältemittels,
  • das CO2-Äqivalent des in der Anlage befindlichen Kältemittels,
  • ggf. Angaben, ob es sich um aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel handelt

an der Anlage angebracht werden müssen.

Ein entsprechender Aufkleber, ergänzend zu dem bewährten BIV-Dichtheitssiegel, kann ab sofort in der BIV-Geschäftsstelle bestellt werden.

BMUB - Weltweite Reduzierung klimaschädlicher Kältemittel beschlossen

Treibhausgasemissionen in Deutschland (Quelle: BMUB)

"... In Deutschland und Europa ist eine drastische Reduzierung der HFKW bereits eingeleitet. Die in Europa beschlossenen Regeln sind daher bereits im Einklang mit dem neuen Montrealer Protokoll ..."

Hier finden Sie die vollständige Pressemeldung des BMUB ...

Aktueller Sachstand zu den Aus- und Einbaukosten

Die parlamentarischen Beratungen zur Reform des Mängelgewährleistungs- und des Bauvertragsrechts dauern wegen weiterhin bestehender Meinungsdifferenzen zwischen den Regierungsfraktionen hinsichtlich einzelner Fragen an.

Der ursprünglich avisierte Zeitplan einer Verabschiedung im Herbst 2016 konnte aus diesem Grund nicht eingehalten werden. In der Sache geht es insbesondere um die Frage der AGB-Festigkeit des neu einzuführenden Anspruchs auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten.

Da die Berichterstatter der Regierungsfraktionen hierzu keine Einigung erzielen konnten, wird dieser Punkt zeitnah von den Fraktionsspitzen politisch geklärt. Es besteht deshalb Anlass zur Zuversicht, dass die Reform alsbald - eventuell noch in diesem Jahr - verabschiedet wird.

Mit der Einführung eines gesetzlichen Anspruchs für Handwerker gegen ihre Lieferanten auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten ändert sich die Rechtslage für zahlreiche Handwerksbetriebe entscheidend zum positiven. Dies gilt ungeachtet der Entscheidung zur AGB-Frage. Sollte es keinen gesetzlichen AGB-Schutz geben, so gilt de facto die diesbezüglich KMU-schützende Rechtsprechung des BGH.

Probezeitkündigung - Aufhebung des Urteils des LAG Hessen

Aufhebung des Urteils des LAG Hessen vom 02.06.2015 durch den 6. Senat des BAG (6 AZR 396/15 vom 09.06.2016).



Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil des LAG Hessen zur Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung aufgrund einer vertraglichen Klausel zur Verlängerung der Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis aufgehoben.

Das BAG sieht in einer Ausbildungsvertragsklausel, wonach die Probezeit bei länger andauernder tatsächlicher Unterbrechung verlängert wird, keine unangemessene Benachteiligung für den Auszubildenden: Die Verlängerungsklausel wirke sowohl zugunsten des Ausbildenden als auch zugunsten des Auszubildenden, da Letzterer nach Ablauf der Probezeit neben dem Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nur ein fristgebundenes, bedingtes Kündigungsrecht habe. Die Verlängerung der Probezeit eröffne die Chance auf eine tatsächliche wechselseitige Erprobung, die bei längeren Ausfallzeiten des Auszubildenden sonst nicht stattfinden könne. Das BAG stellt zudem fest, dass § 22 BBiG eine spezialgesetzliche Regelung zu § 1 Absatz 1 KSchG darstellt. Die Wartezeitregelung des Kündigungsschutzgesetzes komme daher in Ausbildungsverhältnissen nicht zur Anwendung.

Mit der Entscheidung wird die ältere Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 15. Januar 1981 - 2 AZR 943/78) fortgeführt, was aus Sicht des Handwerks zu begrüßen ist. Ausbildungsvertragsmuster der Kammern, die eine Verlängerungsklausel für die Probezeit vorsehen, sollten daher nicht geändert werden.

 

LITERATUR & NORMEN

Neuerscheinung VDE-Verlag --- Schädlich, Sylvia: Taschenbuch Kälte Wärme Klima 2017

Die Kombination aus Arbeitskalender und Taschenbuch - im 50. Jahrgang!

  • Mit Beiträgen zu aktuellen Themen und Innovationen
  • Mit Formeln, Stoffwerten und Umrechnungstabellen
  • Inklusive Veranstaltungskalender 2017 und Branchenadressen.

Taschenbuch Kälte Wärme Klima 2017

Schädlich, Sylvia (Hrsg.)

ISBN: 978-3-8007-4112-0

weitere Infos ...

Neues aus dem Normenwerk

DIN EN 16825:2016-12

Servicekühltheken- und -tische für gewerbliche Küchen - Klassifikation, Anforderungen und Prüfbedingungen; Deutsche Fassung EN 16825:2016

Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, Eigenschaften und Leistung, einschließlich Energieverbrauch, von professionellen Lagerkühlmöbeln und -theken für die Verwendung in gewerblichen Küchen, Krankenhäusern, Kantinen, Zubereitungsbereichen von Bars, Bäckereien, Eisdielen, Großküchen und ähnlichen gewerblichen Bereichen fest.

Die durch diese Europäische Norm abgedeckten Produkte sind für die Lagerung von Lebensmittelerzeugnissen vorgesehen. In dieser Europäischen Norm werden Prüfbedingungen und Verfahren zur Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen festgelegt sowie eine Klassifizierung der Möbel und Theken vorgenommen; darüber hinaus werden deren Markierungen sowie eine Auflistung der durch den Hersteller anzugebenden Eigenschaften aufgeführt.

Dieses Dokument (EN 16825:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 44 "Gewerbliche und professionelle Kältevorrichtungen und-anlagen, Leistung und Energieverbrauch" unter deutscher Mitwirkung erarbeitet, dessen Sekretariat vom UNI (Italien) gehalten wird.

Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 044-00-07 AA "Gewerbe- und Verkaufskühlmöbel" im DIN-Normenausschuss Kältetechnik (FNKä) verantwortlich.

DIN EN 17032:2016-09 (Entwurf)

Schnellkühl- und Schockfrostkabinen für den gewerblichen Gebrauch - Klassifizierung, Anforderungen und Prüfbedingungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 17032:2016

Dieser europäische Normentwurf legt die Anforderungen an die Konstruktion, Eigenschaften und Leistung, einschließlich Energieaufnahme, von Schnellkühlkabinen für den gewerblichen Gebrauch in Großküchen, Krankenhäusern, Kantinen , Catering-Anwendungen und ähnlichen professionellen Bereichen fest.

Die in diesem europäischen Norm-Entwurf behandelten Geräte dienen der schnellen Kühlung von heißen Lebensmittelerzeugnissen bis zu einer Traglast von 300 kg. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt für:

  • Schnellkühler
  • Schockfroster
  • Multifunktionsschnellkühler/-schockfroster.

Die folgenden Möbel werden in diesem Norm-Entwurf nicht behandelt:

  • Container-Regale
  • Durchgangsmöbel
  • Möbel mit getrennt aufgestelltem Verflüssigungssatz (besondere Anforderungen für Container-Regale, Durchgangsmöbel und Möbel mit getrennt aufgestelltem Verflüssigungssatz sind in Diskussion)
  • Möbel mit wassergekühltem Verflüssigungssatz
  • Schnellkühl- und Schockfrosttunnel
  • Ausrüstung für dauerhaftes Schnellkühlen und Schockfrosten
  • Kombi-Gefrier- und -Speichergeräte für Bäckereien.

Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 044-00-07 AA "Gewerbe- und Verkaufskühlmöbel" im DIN-Normenausschuss Kältetechnik (FNKä) verantwortlich.

VDI 2164:2016_12

PCM-Energiespeichersysteme in der Gebäudetechnik

Die in deutsch-englischer Fassung erschienene Richtlinie definiert die Grundlagen des Einsatzes von Latentwärmespeichermaterialien in Systemen der technischen Gebäudeausrüstung. Durch aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Phasenwechselmaterialien (PCM, phase change materials) sind neue Systeme und Komponenten zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung möglich.

Mit steigendem Einsatz regenerativer Energien fallen Energiebedarf und Energieerzeugung zeitlich nicht zusammen, sodass eine temporäre Speicherung im Gebäude selbst sinnvoll wird. Aufbauend auf in dieser Richtlinie festgelegten Grundlagen werden PCM-Energiespeichersysteme beschrieben und ihre Planungs- und Berechnungsverfahren zur Auslegung sowie die Leistungsparameter aufgezeigt.

Die Richtlinie behandelt detailliert: passive Flächenheiz- und -kühlsysteme (zum Beispiel Baustoffe, Bauteile), aktive Flächenheiz- und -kühlsysteme (zum Beispiel Kühldecken), dezentrale Lüftungssysteme für den Heiz- und Kühlbetrieb, Energiespeicher.


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