Newsletter No 35
Politische Einigung zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts erzielt
Die Berichterstatter der im Bundestag vertretenen Fraktionen haben sich auf einen Kompromiss bei der Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts verständigt, der die Forderungen des Handwerks umfassend berücksichtigt. Das Gesetz wird voraussichtlich im März 2017 vom Bundestag verabschiedet.
Nachdem sich die stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Bundestag über politische Kompromisslinien verständigt haben, wurde gestern auch im Kreis der Berichterstatter der Bundestagsfraktionen eine grundlegende Einigung erzielt. Der politische Kompromiss berücksichtigt in nahezu sämtlichen Punkten die Forderungen des Handwerks.
Handwerker werden erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten erhalten. Bislang verwehrte die Rechtslage Handwerkern einen solchen Ersatz.
Zu den Einzelheiten lesen Sie bitte den Text im Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt "Aktuelle Informationen".
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