
Handwerk begrüßt Gesetz gegen Zahlungsverzug
Datum: 17.09.2014
Der Deutsche Bundestag hat am 04. Juli 2014 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Zahlungsverzugs-Richtlinie verabschiedet.
Es entspricht im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und behält insbesondere die für das Handwerk wichtigen Vorschriften zum AGB-Recht bei.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Ausserdem gelangen Sie über diesen Link zu einer übersichtlichen Darstellung der entsprechenden Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
