Verschiebung der BIV-Delegiertenversammlung von April auf September
Aufgrund der nach wie vor angespannten Pandemielage und der daraus resultierenden Unsicherheit hinsichtlich der mittelfristigen Durchführbarkeit von Veranstaltungen hat sich der Vorstand des Bundesinnungsverbands des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) dazu entschlossen, die ursprünglich für den 22. April 2021 geplante Delegiertenversammlung auf den 30. September 2021 zu verschieben.
Die Versammlung wird ferner nicht in Potsdam sondern in Bonn stattfinden, in der Hoffnung, dass zu diesem Zeitpunkt wieder persönliches und dennoch für alle Beteiligten sicheres Zusammentreffen möglich sein wird.
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Neue Anforderungen an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen im Ökodesign
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine vorläufige Mitteilung bezüglich neuer Anforderungen an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen im Ökodesign übermittelt.
Das BMWi weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass Hersteller diverser Haushaltsgeräte, Fernsehgeräte, Displays und Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion i. S. d. Ökodesign-Durchführungsverordnungen (EU) 2019/2019, (EU) 2019/2021, (EU) 2019/2022, (EU) 2019/2023 und (EU) 2019/2024 verpflichtet sind, zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Modells (ausgehend vom Stichtag 1. März 2021), registrierten, fachlich kompetenten Reparateuren, die sich explizit aus Anhang II der jeweiligen Durchführungsverordnung ergeben, Ersatzteile und das Verfahren zu ihrer Bestellung zur Verfügung zu stellen. Auch für einen festgelegten Zeitraum nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells muss der Zugang zu der Liste dieser Ersatzteile registrierten, fachlich kompetenten Reparateuren weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Das BMWi stellt klar, dass fachlich kompetente Reparateure erst ab dem 1. März 2023 einen Anspruch haben sich registrieren zu lassen, um Zugang zu ausgewählten Ersatzteilen und zugehörigen Reparaturanleitungen nach Anhang II der jeweiligen Durchführungsverordnung zu erhalten. Wie genau das Register aussehen wird und wer das Register verwalten wird, ist noch nicht festgelegt.
Davon unabhängig ist in den Durchführungsverordnungen eine weitere Liste von Ersatzteilen und Informationen aufgeführt, deren Zugang nicht nur fachlich kompetente Reparateure erhalten sollen, sondern darüber hinaus auch Endnutzer. Hier besteht bereits ab dem 1. März 2021 ein Anspruch auf Zugang zu diesen Ersatzteilen sowie dem Verfahren zu deren Beschaffung und den zugehörigen Reparaturanleitungen. Die Informationen zu den Ersatzteilen sowie zugehörigen Reparaturanleitungen und die Informationen zu deren Bestellung müssen von den Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten ab dem 1. März 2021 auf ihrer öffentlich zugänglichen Website zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nur für die ab diesem Zeitpunkt in den Verkehr gebrachten ersten Exemplare eines Modells. Der Zugang zu diesen Ersatzteilen und Informationen ist somit nicht von einer Registrierung abhängig. (Quelle: ZDH)
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