Grußwort des neuen Geschäftsführers Torsten March
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, wurde ich vom Vorstand des BIV als Geschäftsführer berufen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, mich Ihnen in unserem Newsletter vorzustellen.
Mein Name ist Torsten March, ich lebe in Bullay an der Mosel und bin seit 32 Jahren verheiratet. Wir haben drei erwachsene Kinder, die mittlerweile beruflich auf eigenen Beinen stehen.
Ursprünglich habe ich den Beruf des Elektronikfacharbeiters in der Instandhaltung erlernt, bevor ich mich zum Kälteanlagenbauer umschulen ließ. Später absolvierte ich die Meisterschule an der Bundesfachschule in Maintal und schloss die Meisterprüfung im Dezember 1998 ab. Nach drei Jahren als Betriebsleiter in einem mittelständischen Unternehmen in Trier wagte ich den Schritt in die Selbstständigkeit. Darüber hinaus war ich viele Jahre Mitglied im Vorstand der Innung für Kältetechnik Rheinland-Pfalz und wurde 2021 zu deren Landesinnungsobermeister gewählt.
Seit der Wahl 2022 bin ich zudem Vorstandsmitglied des Bundesinnungsverbandes (BIV). Vielleicht fragen sich nun einige von Ihnen: Warum ein neuer Geschäftsführer? Der bisherige Geschäftsführer hat den BIV aus privaten Gründen und auf eigenen Wunsch verlassen. Da dies sehr kurzfristig geschah, blieben viele Aufgaben unerledigt. Um eine längere Vakanz zu vermeiden, habe ich mich entschieden, mich für die Stelle des Geschäftsführers zu bewerben. Obwohl die offizielle Bestellung erst bei der Delegiertenversammlung im Mai 2025 erfolgt, habe ich das Vertrauen des Vorstandes gewonnen, der nach intensiven Sitzungen und Prüfungen meine Bewerbung unterstützte.
In meiner neuen Funktion als Geschäftsführer sehe ich meine Aufgabe nicht nur in der Leitung der Geschäftsstelle, sondern auch in der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden VDKF und BIV sowie als Bindeglied zwischen den Landesinnungen.
Ich freue mich auf die bevorstehenden Herausforderungen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen allen.
Mit besten Grüßen,
Torsten March
Geschäftsführer BIV

Bundesinnungsmeister Björn Sielaff und BIV Geschäftsführer Torsten March auf der Obermeistertagung.
Obermeistertagung in Radebeuel
Traditionell treffen sich die Obermeister der Innungen einmal im Jahr zu einem intensiven Gedankenaustausch.
Die jüngsten Ereignisse im Verband und in der Branche lieferten ausreichend Gesprächsstoff auf der diesjährigen Obermeistertagung am 14. November in Radebeul. Dr. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden, hob in seinem Grußwort die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks hervor. Nur mit dem Handwerk seien die zentralen Herausforderungen unserer Zeit zu schaffen. Das Handwerk sei eine Wirtschaftsmacht und müsse Stärke und Zusammenhalt zeigen.
Bundesinnungsmeister Björn Sielaff konnte den Obermeistern mit Torsten March, dem aktuellen Landesinnungsobermeister von Rheinland-Pfalz, einen neuen hauptamtlichen Geschäftsführer präsentieren. Nachfolgend nutzte Torsten March die Gelegenheit, sich den Obermeistern vorzustellen und erfuhr großen Zuspruch und Sympathie.
Julian Rupp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zeigte in seinem Vortrag einen interessanten Einblick zum Thema Cybersicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
In ihrer erfrischenden Präsentation stellten Son H. Pham und Florian Biendl von V-Unite den Obermeistern das deutsch-vietnamesische Ausbildungsprogramm zur nachhaltigen Mitarbeitergewinnung für Ausbildungsbetriebe vor. Es wurde bereits Anfang 2022 ins Leben gerufen. Seitdem konnten mehr als 400 junge Menschen aus Vietnam eine Ausbildung in über 300 deutschen Ausbildungsbetrieben starten.
Last but not least gab Mihaela Frei von der Fa. Coolplan einen Einblick in die technische Beratung des BIV. Seit dem 1. Juli hat jedes Innungsmitglied die Möglichkeit, technische Fragen entweder per Mail oder per Telefon an Frau Frei zu richten.


Sachkundenachweis contra Handwerksrolleneintrag
Immer wieder wollen sich gewerkefremde Personen und Unternehmen allein mit einer Zertifizierung gemäß Chem.-Klimaschutz-VO in die Handwerksrolle eintragen lassen, obwohl eine entsprechende Voraussetzung nach der Handwerksordnung (HWO) nicht vorliegt.
Die Ablegung des Sachkundenachweises nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung kann grundsätzlich nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für einen Handwerksrolleneintrag oder gar als Ersatz für eine fachpraktische oder fachtheoretische Überprüfung herangezogen werden.
Auf diesen Umstand wurde anlässlich der Jahrestagung der Rollenbeauftragten der Handwerkskammern am 19.11.2024 in Berlin durch den BIV noch einmal deutlich hingewiesen und die Unterschiede zwischen HWO und Chemikalienrecht klargestellt. Diese Auffassung wird auch vom ZDH geteilt und wurde mit den anwesenden Kammerbeauftragten diskutiert.
Bei Unstimmigkeiten sind die regionalen Innungen und/oder der BIV gern zur Aufklärung bereit. Entsprechende BIV-Infos sind auf der Homepage hinterlegt bzw. über die folgenden Links abrufbar.
Auf dem Foto: Torsten March spricht zu den Rollenverantwortlichen

