Schlagzeilen 02/2010
Werbemittelangebot des BIV
Wir haben das Werbemittelangebot auf unserer Homepage überarbeitet. Im Mitgliederbereich unter der Rubrik „Werbemittelangebot“ finden Sie nun alle Artikel mit Foto und Preis, die Sie für Eigenwerbung und zur Förderung des Kälteanlagenbauerhandwerks über die BIV-Geschäftsstelle beziehen können.
„Offene“ Fragen zur Verwendung von rezykliertem R 22
Entgegen anderen Veröffentlichungen ist die Verordnung EU 1005/2009 eindeutig bzgl. der o.g. Fragen, was uns das BMU deutlich bestätigt hat: Unter rezykliertem Kältemittel versteht man im Sinn der Verordnung im Rahmen der Instandhaltung oder Wartung entnommenes Kältemittel, das bei der Entnahme ein grundlegendes Reinigungsverfahren erfahren hat. Weder die Art des Reinigungsverfahrens noch der abschließende Reinheitsgrad des Kältemittels sind dabei näher festgelegt. Zur Wiederverwendung ist vorgeschrieben:
Dieses Kältemittel darf ausschließlich von dem Fachunternehmen, das die Entnahme durchgeführt hat einer weiteren Verwendung zugeführt werden (auch bei einem anderen Betreiber).
ODER
Dieses Kältemittel darf von dem Betreiber der Anlage aus der es entnommen wurde in seinen eigenen Anlagen wiederverwendet werden.
Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.9.2009 - 3 AZR 173/08
Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt; ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Ob dies grundsätzlich auch für den Fall gilt, dass die Rückzahlungsvereinbarung erst nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme getroffen wurde, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts jetzt offen gelassen. Ist der Arbeitgeber zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Schulungsmaßnahme verpflichtet, verweigert er aber die Zahlung trotz eindeutiger Rechtslage und kommt daraufhin eine Vereinbarung zustande, nach der der Arbeitgeber die Teilnahme an der Maßnahme zu vergüten und der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen die Kosten zu erstatten hat, so ist diese Vereinbarung an den allgemeinen Grundsätzen zu messen.
Chillventa 2010
Chillventa erneut im Förderprogramm für junge und innovative Unternehmen
Für junge Unternehmen aus der Kälte- und Klimabranche gibt es auch 2010 wieder gute Nachrichten: sie haben auf der Chillventa 2010 die Möglichkeit, im Rahmen eines geförderten Gemeinschaftsstandes ihre Innovationen zu präsentieren. Mit dem „Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ ermöglicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) jungen innovativen Unternehmen, an internationalen Messen zu vergünstigten Konditionen teilzunehmen. Dies soll das Exportgeschäft der Firmen und damit zugleich den Standort Deutschland stärken. Bis zu 80 Prozent ihrer Kosten werden bei Beteiligung an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand erstattet. Dies schließt Leistungen wie Standmiete, Standbau, Grundmöblierung, Beleuchtung, Strom, Reinigung, Versicherung, Kommunikationspaket und AUMA-Gebühr ein. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Auslandspraktikum incl. Sprachkurs für Handwerks-Azubis
Im Rahmen des „Go.for.europe“- Projekts (www.goforeurope.de) der Servicestelle für Auslandsaufenthalte, haben Auszubildende aus dem Handwerk wieder die Möglichkeit, im Mai/Juni 2010 und August/September 2010 für 4 Wochen nach England, Irland oder Spanien zu gehen um dort ein Auslandspraktikum inklusive Sprachkurs zu absolvieren. Die gesamte Organisation dieses Auslandspraktikums (Suche des Praktikumsplatzes, interkulturelle Vorbereitung, Anreise, Unterkunft, Monitoring etc.) wird vom Baden-Württembergischen Handwerkstag e.V (BWHT) übernommen. Die Praktika werden durch das Leonardo da Vinci Programm finanziell gefördert. Den Projektflyer mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier.
Imagekampagne Handwerk
Beteiligungsmöglichkeiten für Handwerksbetriebe
In den vergangenen Tagen haben alle Handwerksbetriebe ein Werbemittel-Starterpaket erhalten oder werden es in den kommenden Tagen noch bekommen. Aber auch mit Logos auf dem Briefpapier, Bannern auf der Internetseite oder Werbemitteln wie Aufkleber, Tassen oder T-Shirts können Handwerksbetriebe zeigen, dass sie Teil der „Wirtschaftsmacht von nebenan“ sind. Der Pressetext, den Sie hier einsehen können, erklärt, wie sich Handwerksbetriebe an der Imagekampagne beteiligen können.