Schlagzeilen 04/2010
Broschüre „Weiterbildung ohne Grenzen 2010/2011“
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde die Broschüre „Weiterbildung ohne Grenzen - Mit 74 Organisationen zur beruflichen Qualifizierung ins Ausland“ von der Informations- und Beratungsstelle zur beruflichen Auslandsqualifizierung (IBS) im Hause von InWEnt veröffentlicht. Die Broschüre enthält rund 170 Angebote zur Fortbildung im Ausland von mehr als 70 Organisationen. Informationen zu den in der Publikation vorgestellten Programmen sind auch in einer Online-Datenbank unter www.ibs.inwent.org verfügbar. Für alle, die während bzw. nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium Auslandserfahrung sammeln möchten, ist die Broschüre "Weiterbildung ohne Grenzen" eine gute Orientierungshilfe. Interessierte Einzelpersonen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der Wirtschaft oder Bibliotheken können die Infobroschüre unter folgendem Link kostenlos bestellen: www.inwent.org/ibs/mw/078023/index.php.de.
Position des Deutschen Handwerks für eine zukunftsorientierte Schulpolitik
In der Zeit seit dem „PISA-Schock“ hat sich das Themenspektrum bildungspolitischer Diskussionen verbreitert und weiterentwickelt. Die letzte schulpolitische Positionierung des DHKT aus dem Jahr 2002 (PISA und die Folgen: Zehn-Punkte-Programm des Deutschen Handwerks zur Schulpolitik) wurde daher von der Planungsgruppe Schul- und Hochschulpolitik überprüft und in eine neue Position des Deutschen Handwerks für eine zukunftsorientierte Schulpolitik überführt. Darin wird Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. Ausgehend von einem handwerkspolitischen Leitbild für die Schule werden aktuelle schulpolitische Forderungen erhoben. Sie gliedern sich in vier Abschnitte: Frühkindliche Bildung und Grundschule, Sekundarstufe I und II, Durchlässigkeit sowie Lehrkräfte und Unterricht. Der DHKT-Ausschuss Berufsbildung hat das schulpolitische Positionspapier auf seiner Sitzung am 14.04.2010 einstimmig verabschiedet. Sie können es hier downloaden.
Gemeinsame Position des Handwerks zum Bauforderungssicherungsgesetz
Die Handwerksorganisation hat den aktuellen Sachstand der Diskussion zum Bauforderungssicherungsgesetz beraten und sich zu eventuellen Änderungen des Bauforderungssicherungsgesetzes positioniert. Das Positionspapier des ZDH vom 14.04.2010 finden Sie hier.
Neues Normenportal für das Handwerk
Ein neues Suchportal gibt ab sofort einen Überblick über technische Normen, die für Handwerksberufe relevant sind. Der Startschuss für das Portal unter www.handwerk.din.de fiel am 20.04.2010 auf der Hannover Messe Industrie. Entstanden ist es in Kooperation des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN). Aufbau und Inhalt des Normenportals sind gezielt an den Bedürfnissen kleiner und mittelständischer Handwerksunternehmen ausgerichtet.
VDI 3803 Blatt 1:2010-02
Raumlufttechnik – Zentrale raumlufttechnische Anlagen – Bauliche und technische Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln)
Die Richtlinie beschreibt Qualitätsanforderungen an zentrale raumlufttechnische Anlagen und ist auf die baulichen und die technischen Anforderungen fokussiert. In der Neufassung der Richtlinie sind die geänderten Internationalen Normen berücksichtigt und die Aspekte der Energieeffizienz umfangreicher beschrieben. Die Anforderungen an Technikzentralen sind nicht mehr Bestandteil dieser Richtlinie, siehe dazu VDI 2050. Die Richtlinie ist in deutsch-englischer Fassung erschienen.
Für einen Werklohnstreit aus der Reparatur einer Klimaanlage ist der Gerichtsstand am Ort der Anlage gegeben
Urteil des LG Berlin vom 09.03.2010 - 49 S 139/09
Bei einer Mehrheit von sich aus einem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Leistungsort (BGB § 269 Abs. 1) grundsätzlich für jede einzelne Verpflichtung gesondert zu bestimmen. Wegen der besonderen Ortsbezogenheit liegt der Leistungsort beim Bauvertrag jedoch insgesamt am Ort des Bauwerks (Schwerpunkt des Vertrags). Für einen Werklohnstreit aus der Reparatur einer Klimaanlage ist daher der Gerichtsstand des § 29 ZPO am Ort der zu reparierenden Anlage gegeben.
Urteil des LG Nürnberg-Fürth zum neuen § 648a BGB
Urteil vom 12.04.2010 - 17 O 11183/09
Gemäß § 648a Abs. 1 BGB kann der Unternehmer vom Besteller Sicherheit für eine vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Dieser Anspruch ist einklagbar. Der Anspruch besteht auch dann, wenn vom Unternehmer Mängel der erbrachten Werkleistung geltend gemacht werden und selbst dann, wenn das Vertragsverhältnis aufgrund einer ausgesprochenen Kündigung beendet ist. Für die Sicherbarkeit des Werklohnanspruchs kommt es im Übrigen weder auf eine ordnungsgemäße Schlussrechnung, auf eine Abnahme oder auf einen Fortbestand des Vertrags an.