Schlagzeilen 10/2009  

22. 10. 2009

 

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Das Leitungsgremium der Bund-Länderkommission BLAC hat am 23.09.2009 einen Beschluss gefasst. Gleichzeit wurde mit dem Beschluss die Länderzuständigkeitsliste aktualisiert. Den Beschluss und die aktualisierte Liste finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter der Rubrik "Zertifizierung".

Aufkleberaktion „Zertifizierter Betrieb“

Der BIV hat vor wenigen Tagen allen Innungen Aufkleber (15 cm Durchmesser) mit der Bitte um Weiterleitung zukommen lassen, die den Betrieb als zertifizierten Betrieb nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung kennzeichnen.

Für die Außenwirkung und im Kundengespräch dient diese Zertifizierung als Qualitätssiegel und wirkt somit imagefördernd. Der BIV empfiehlt, dies in Angeboten, auf den Firmenfahrzeugen, in der Korrespondenz etc. entsprechend publik zu machen. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Aufkleber sollen Sie dabei im ersten Schritt unterstützen.

Sollten Sie noch mehr Aufkleber benötigen, können Sie diese für 1,- EUR pro Stück in der BIV-Geschäftsstelle anfordern. Daran anknüpfend werden wir Ihnen in Kürze entsprechende Aufkleber für Ihre Fahrzeuge anbieten. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage die Vorlage zur weiteren Verwendung und Individualisierung zur Verfügung.

Neuer Vorstand in der Innung Dortmund

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 15.10.2009 hat die Innung für Kälte-Klima-Technik für den Handwerkskammerbezirk Dortmund einen neuen Vorstand gewählt.

  • Obermeister: Heribert Baumeister (3. von links)
  • stellvertretender Obermeister: Heinz-Ulrich Thomas (3. von rechts)
  • Lehrlingswart: Wolfgang Selzer (rechts)
  • Beisitzer: Thomas Lappöhn (2. von rechts)

Geschäftsführer Helmut Klasen (links) gratulierte recht herzlich.
 
Außerdem wurde der ehemalige Obermeister Paul Woste (2. von links),
zum Ehrenobermeister gewählt. Herr Woste war 14 Jahre Obermeister der
Innung.

Der BIV gratuliert allen sehr herzlich zu ihrem neuen Amt.

Rahmenvereinbarung Fahrzeugeinrichtungen

Der BIV hat mit der Fa. HAFA Fahrzeugeinrichtungen eine Vereinbarung getroffen, die Innungsmitglieder zum deutlich vergünstigten Bezug von Einrichtungssystemen für ihre KFZ-Flotte berechtigt. Die Fa. HAFA stattet schon seit Jahrzehnten die Fahrzeuge von Kältefachbetrieben aus.

Detailinformationen und Referenzen finden Sie hier.

Interessierte Betriebe nehmen bitte Kontakt mit der BIV-Geschäftsstelle auf.

Mit der Tankkarte an der Zapfsäule Geld sparen

Kostenvorteile können Innungsmitglieder auch nutzen, wenn sie sich zum Tankkartensystem von euroShell anmelden. Des Weiteren bietet die Tankkarte bequemes bargeldloses Tanken, transparente Fuhrpark-Kosten, Monatsabrechnung und dadurch zinslose Kreditierung bis zu 40 Tagen etc.

Die Tankkarte wird an allen SHELL-, DEA-, ESSO-Stationen in Deutschland und Europa akzeptiert. Der Dieselnachlass bei Shell und DEA beträgt beispielsweise 2,50 ct pro Liter inkl. Mwst.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Interessierte Betriebe können sich direkt bei unserem Partner Kaiser & Tappe GmbH anmelden.

Imagekampagne Handwerk: Aktueller Stand

Die im Januar des nächsten Jahres startende Imagekampagne des Handwerks nimmt weiter Gestalt an. Plakate und Anzeigen werden gestaltet, Werbemittel produziert und der Versand zu allen Handwerksbetrieben vorbereitet.

Im September fanden in und um Berlin die Dreharbeiten für den Werbefilm statt.

Hier finden Sie die Eindrücke „vom Set“
Hier finden Sie Interviews
Pressefoto des renommierten Regisseurs Peter Thwaites

Für die Erstausstrahlung des TV-Spots ist auf den privaten Sendestationen zeitgleich das Fenster Samstag, 16. Januar 2010, 20.14 Uhr gebucht (sog. Roadblocking).

Vorgesehen sind unter anderem SAT.1, RTL, Pro7, VOX, RTL II, DMAX, Das Vierte, Tele 5, n-tv, n24. Auf den öffentlich-rechtlichen Sendern findet der Kampagnenstart in den Folgetagen auf ebenfalls herausragenden Sendeplätzen statt – z. B. unmittelbar vor der Tagesschau oder im Rahmen der Sportschau.

Nach dem Kampagnenstart erhalten alle bei den Handwerkskammern eingetragenen Handwerksbetriebe ein Starterpaket im Layout der Kampagne. Über das Starterpaket hinaus wird ein Werbemittel-Baukasten vorbereitet, der schon zum Kampagnenbeginn eine Vielzahl von originellen Werbemitteln enthält.

Über den jeweils aktuellsten Stand der Imagekampagne können Sie sich im Kampagnenforum des ZDH informieren.

Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen

Mit dem Einfügen eines § 31 a in das Bürgerliche Gesetzbuch soll die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen begrenzt werden.

Darin heißt es, dass ein Vorstand der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500,00 EUR jährlich nicht übersteigt, dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet.

Ist ein Vorstand nach dieser Regelung einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen, natürlich nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.