Schlagzeilen 07/2009  

21. 07. 2009

 

Umsetzung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben mehrere Vollzugsbehörden der jeweiligen Bundesländer angekündigt, die Umsetzung der ChemKlimaschutzV ab dem Stichtag 04.07.2009 umfassend zu kontrollieren und Verstöße restriktiv zu ahnden.

Um einen Überblick über die Maßnahmen in den verschiedenen Bundesländern zu erhalten, bitten wir hiermit unsere Mitgliedsbetriebe ihre Erfahrungen bei Kontrollen des eigenen Betriebs sowie bei Kontrollen bei Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen, dem BIV zur Auswertung mitzuteilen.

Anmerkung: Die Innungsmitglieder sind gut vorbereitet: Es wurden mittlerweile über 6.500 Zertifikate von den einzelnen Innungen ausgestellt.

Ausbildungsnachweise / Berichtshefte

Berichtshefte für den Ausbildungsnachweis können ganzjährig über die BIV-Geschäftsstelle bezogen werden. Betriebe können sich zwecks Sammelbestellung an Ihre Innung wenden.

Einzelbestellungen - direkt beim BIV - sind zum Preis von 40,00 Euro pro Ordner ebenfalls möglich.

Imagekampagne des deutschen Handwerks

Auf Basis einer Forsa-Imageanalyse zur Wahrnehmung des deutschen Handwerks geht ab 2010 eine deutschlandweite Imagekampagne an den Start. Die Dauer der Kampagne beträgt 5 Jahre (Anfang 2010 – Ende 2014). Ziel der Kampagne ist die Verankerung des Leitbilds des Handwerks in den Köpfen der Bevölkerung sowie das Aufräumen mit Vorurteilen.

Hierfür werden verschiedene Themen aufgegriffen:

1. Größe des Handwerks
2. Innovationskraft des Handwerks
3. Vielfalt des Handwerks
4. Lebensnähe des Handwerks

In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Gremien mit der konkreten Umsetzung befasst. Beauftragt mit der Planung und Durchführung der Kampagne wurde die renommierte Agentur Scholz & Friends.

Gesetz zur Änderung des SGB III und Auswirkungen auf die Ausbildung

Um den Ausbildungsbonus auch an Betriebe, die so genannte Insolvenzlehrlinge aufnehmen, auszahlen zu können, werden dessen Voraussetzungen für diese Fälle gelockert:

Bei Insolvenzlehrlingen ist es nicht erforderlich, dass die Vermittlung in eine andere Ausbildung wegen persönlicher Umstände erschwert sein muss. Zudem wird bei Insolvenzlehrlingen darauf verzichtet, dass der Ausbildungsplatz, für den der Bonus gezahlt wird, zusätzlich ist.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2009 dem Gesetz zugestimmt.

Sofortmeldungen und Mitführungspflicht von Ausweispapieren

Wie in den Schlagzeilen 03/2009 berichtet, sind seit Januar bestimmte Wirtschaftsbereiche, in denen der Gesetzgeber ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sieht, verpflichtet, Sofortmeldungen für neu eingetretene Arbeitnehmer vor Beginn ihrer Beschäftigung elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden sowie Arbeitnehmer auf die Ausweismitführungspflicht schriftlich hinzuweisen.

Darunter fällt auch das Kälteanlagenbauerhandwerk. In den Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden jedoch einige Rechtsunsicherheiten deutlich. Der ZDH hat hierzu die noch offenen Abgrenzungsfragen das Handwerk betreffend an eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe der Spitzenverbände eingereicht.

An dieser Stelle bitten wir, dem BIV solche Fälle mitzuteilen, in denen eine (noch) nicht erfolgte Meldung aufgrund einer Einstellung von Arbeitnehmern außerhalb der üblichen Bürozeiten unmittelbar zu einem Verdacht auf Schwarzarbeit geführt hat. Der ZDH empfiehlt den Betrieben, sich in Zweifelsfällen schriftlich an die Einzugsstellen der Krankenkassen zu wenden und um Klärung der Betroffenheit durch das Gesetz zu bitten.