Schlagzeilen 02/2009  

18. 02. 2009

 

* Erweiterung des Angebots: Rechtsberatung beim BIV

* Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk

* Ausbildereignungsprüfung wieder Pflicht

* Neues aus der Normung

Erweiterung des Angebots: Rechtsberatung beim BIV

Seit 1. Februar gibt Rechtsanwalt Thomas M. Heuser telefonisch oder schriftlich Rechtsauskünfte in Grundsatzfragen im Rahmen der so genannten anwaltlichen Erstberatung.

Er berät u. a. in Fragen des Vertragsrechts, insbesondere im Bau- und Werkvertragsrecht, zu Fragen hinsichtlich des AGB-Rechts, Arbeitsrechts, Handwerkrechts etc.

Nicht unter die Beratungspauschale fallen solche Anfragen, die sich mit der Frage der Erfolgsaussicht einer Klage aufgrund komplizierten Sachverhaltes oder mit umfangreichen Schriftsätzen zur Klageerhebung, Klageerwiderung oder zu anderen Rechtsthemen befassen sollen. Darüber hinausgehende Beratungen oder auch Prozessführung können gesondert vereinbart werden.

Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk

Die neuen Unterweisungspläne KK1/08 bis KK4/08 für die Fachstufe im Kälteanlagenbauerhandwerk sind seit 01.11.2008 anerkannt.

Ausbildereignungsprüfung wieder Pflicht

Zum August 2009 wird die Ausbildereignungsprüfung nach knapp sechsjähriger Aussetzung wieder eingeführt. Damit soll ein verlässlicher Qualitätsstandard für alle Ausbilder in der Wirtschaft erreicht werden.

Berufs- und arbeitspädagogisches KnowHow werden im Handwerk bereits in der Meisterprüfung verlangt. Durch die Verpflichtung der übrigen Wirtschaft wird das Vertrauen in die duale Ausbildung gestärkt und in Europa ein Signal für den hohen Anspruch des deutschen Berufsbildungssystems gesetzt. Die Wiedereinsetzung der Ausbildereignungsprüfung ist Teil des Novellierungsprozesses der Ausbildereignungsverordnung (AEVO).

Hierbei wurde auch das Eignungsprofil der Ausbilder überarbeitet. Es wird künftig in vier Handlungsfelder unterteilt. Sie spiegeln den gesamten Prozess der Ausbildung wieder – von der ersten Planung über die praktische Durchführung bis zur abschließenden Gesellenprüfung.

Quelle: zdh-inform 04/2009

Neues aus der Normung

DIN EN 1736:2009-02
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Flexible Rohrleitungsteile, Schwingungsabsorber, Kompensatoren und Nichtmetall-Schläuche – Anforderungen, Konstruktion und Einbau; Deutsche Fassung EN 1736:2008
Die Norm gilt für flexible Rohrleitungsteile (z. B. biegsames Metall-Rohr, Metall-Schlauch, Nichtmetall-Schlauch, Kompensator) in Kältemittelkreisläufen von Kälteanlagen und Wärmepumpen.

VDMA 24020-1:2008-11
Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen

und

VDMA 24020-2:2008-11
Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A1 gemäß EN 378)

Das VDMA-Einheitsblatt „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen“ unterstützt die Betreiber bei der Erfüllung der Betreiberpflichten und gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen. Insbesondere werden auch Hinweise für Altanlagen gegeben. Es beschreibt die sich aus Änderungen der geltenden Regelwerke ergebenden Schnittstellen für den Betrieb von Kälteanlagen, die bisher nicht aufgetreten sind. Weiterhin werden die aus den Regelwerken folgenden neuen Anforderungen an den Betrieb der Kälteanlagen dargestellt.

Teil 1 des VDMA-Einheitsblattes dient in der Technischen Regel Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen“ (TRAS 110) als Erkenntnisquelle zum Stand der Technik.

Durch die geänderten Regelwerke werden neue Anforderungen an den Betrieb von Kälteanlagen gestellt. Die Fachabteilung Kälte- und Wärmepumpentechnik im VDMA hat das Einheitsblatt VDMA 24020-1 überarbeitet und in einer Neufassung im November 2008 herausgegeben. Gleichzeitig erscheint der Teil 2 der Einheitsblattreihe. Beide Teile des VDMA-Einheitsblattes beziehen sich auf den Betrieb der Kälteanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme.

Quelle: DIN Mitteilungen Februar 2009