Schlagzeilen 12/2008  

18. 12. 2008

 

  • Gespräche beim BMWi und BMU*
  • Rahmenabkommen mit Renault Deutschland
  • Termine 2009
  • Neues aus der Normung
  • Umweltschadensgesetz
  • Das Jahr neigt sich dem Ende zu…



Gespräche beim BMWi und BMU*

Am 16.12.2008 war der BIV – vertreten durch Frank Heuberger und Peter Bachmann - wie angekündigt in Berlin, um die aktuellen Interessensschwerpunkte des Kälteanlagen-bauerhandwerks den leitenden Beamten der zuständigen Referate der beiden genannten Ministerien darzustellen:

Der persönliche Besuch im BMWi ermöglichte durch ausführliche Darstellung der Position des Kälteanlagenbauerhandwerks in Bezug auf die Klimatechnik und durch zusätzliche Übergabe mehrerer Gutachten und Gerichtsurteile ein absolutes Verständnis der Ministeriumsvertreter, dass ein Anspruch des BIV auf Nutzung der Bezeichnung „Klimatechnik“ besteht.

Erwartungsgemäß wurde diesem Anspruch nicht direkt formell stattgegeben. Es konnte jedoch erreicht werden, dass eine weitere rechtliche Prüfung angestoßen wird. Außerdem wurde zugesichert, dass ein vom Ministerium moderiertes Spitzentreffen zwischen BIV und ZVSHK zur Abstimmung der Problematik zeitnah arrangiert wird. Im BMU wurden die Forderungen zur Richtlinie „Förderung gewerblicher Kälteanlagen“ des Bundesinnungsmeisters Frank Heuberger nach

  • einer objektiven Analyse von Kältemittelemissionen durch Zusammenarbeit aller zuständigen Institutionen
  • zumindest einer befristeten Förderung von Neuanlagen mit H-FKW
  • Vereinfachung des Antragsverfahrens
  • einer Förderung von Anlagen ab 20.000 kWh
  • Einbeziehung des BIV in die Erarbeitung der Weiterentwicklung/Änderung der Richtlinie

im Originalwortlaut „zur Kenntnis“ genommen. Daraufhin folgten allerdings deutliche Aussagen, dass die Statements aus der Praxis angekommen sind, was letztendlich dadurch bestätigt wurde, dass das Ministerium den Wunsch nach einem weiteren Gespräch Anfang kommenden Jahres geäußert hat.

(*BMWi = Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMU = Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Rahmenabkommen mit Renault Deutschland

Der Bundesinnungsverband konnte mit Renault Deutschland ein Rahmenabkommen vereinbaren, das die Innungsmitglieder zum Bezug von Sonderkonditionen beim Kauf von KFZ berechtigt.

Noch bis zum 28.02.2009 läuft die Renault-Master-Aktion, bei der 31% Rabatt vom UVP gewährt werden. Gerade wurde die Produktpalette mit dem neuen Renault Mégane 5-Türer und dem Laguna Coupé um weitere attraktive Modelle ergänzt. Auch hier konnten Nachlässe vereinbart werden.

Die Abrufscheine für die Sondernachlässe sind beim BIV erhältlich. Weitere Angebote und Details finden Sie hier.

Termine 2009

25.01.-30.01.2009
AHR Expo und ASHRAE-Kongress, Chicago/USA

12.03.2009
BIV-Mitgliederversammlung, Bayreuth (Anreise erfolgt am Vortag)

Neues aus der Normung

DIN 1946-4:2008-12 Raumlufttechnik – Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens

Die grundlegende Überarbeitung dieser Norm erfolgte unter Berücksichtigung der aktuellen hygienerelevanten Regelwerke VDI 6022 Blatt 1, ÖNORM H 6020 und SWKI 99-3. Die technischen Regelungen und Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) wurden aus den Regelwerken VDI 2167 Blatt 1:2007-08 und E DIN 1946-4:2007-06 zusammengeführt.

Umweltschadensgesetz

Mit dem Umweltschadensgesetz ist eine öffentlich-rechtliche Haftung für Verursacher von Umweltschäden entstanden. Danach haftet man im Regelfall sogar verschuldensunabhängig für Boden- und Gewässerschäden sowie Schäden an geschützten Pflanzen und Tieren und deren natürlichen Lebensräumen.

Damit durch das Gesetz keine Lücke im Versicherungsschutz für Betriebe entsteht, ist eine Anschlussdeckung im Rahmen der Haftpflichtversicherung ratsam. Diese können Versicherungsgesellschaften in einen bestehenden Vertrag entsprechend integrieren.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu…

Zeit, inne zu halten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen,
Zeit, schöne Tage mit den Liebsten zu verbringen,
Zeit der Besinnung, des Genießens und der Ruhe.

Der BIV bedankt sich bei seinen Mitgliedern und den Betrieben für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünscht ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.