Zertifizierungsflut - Kurzzusammenfassung  

26. 06. 2009

 

Neue Regelungen im Kontext der Umwelt- und Energiepolitik der EU als Ursache zusätzlicher Zertifizierungspflichten für Handwerksunternehmen

Bei einer Vielzahl von europäischen Richtlinien der Energie- und Klimapolitik sieht sich das Handwerk mit beträchtlichen zusätzlichen Zertifizierungs- und Zulassungsvorgaben konfrontiert. Damit droht die Europäische Union, Deutschland mit zusätzlichen Pflichten des Nachweises der fachlichen Qualifikation zu überhäufen und unnötigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und Mehrkosten zu verursachen – für die Betriebe ebenso wie die Handwerksorganisationen.

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Wie kompliziert die Umsetzung zusätzlicher Nachweispflichten sein kann, und welche Komplikationen sich im Zusammenhang mit bereits bestehenden Bildungsstrukturen im Handwerk ergeben, zeigt aktuell die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, die seit dem 1. August 2008 den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen regelt. Sie gilt u.a. für Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern sowie Klimaanlagen in PKW.

Betroffenen sind eine Reihe von Handwerksberufen, vor allem  das Kälteanlagenbauerhandwerk und das SHK-Handwerk, aber auch die Elektro- und Kfz-Handwerke. Für das Personal der betroffenen Gewerken schreibt die Verordnung neben einer handwerklichen und technischen Ausbildung auch sogenannte Sachkundenachweise vor.

Die betroffenen Betriebe müssen sich auf der Basis dieser Sachkunde bei den zuständigen Landesbehörden zertifizieren lassen. Darüber hinaus teilt die Verordnung den Handwerkskammern und unter bestimmten Umständen auch den Innungen die Rolle zu, Sachkundeprüfungen abzunehmen und Sachkundenachweise auszustellen.

Der ZDH hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Hilfen zur Umsetzung der Verordnung erarbeitet bzw. in Auftrag gegeben. Dazu zählt u.a. eine HPI-Studie, mit der die betroffenen Berufe identifiziert, die Inhalte der Aus- und Weiterbildung mit den Anforderungen der Verordnung abgeglichen und Empfehlungen für die Dauer von Lehrgängen und die Ausstattung der Bildungsträger gegeben werden. Das Internet-Informationsangebot der ZDH-Abteilung Wirtschafts- und Umweltpolitik wurde zu diesem Themenfeld – im öffentlichen wie auch im internen Bereich – umfänglich ausgebaut.

Hier gelangen Sie zu den ZDH-Informationen.

Mehrere grundsätzliche Fragen bezüglich der Umsetzung der Neureglungen durch das BMU sowie durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind weiterhin ungeklärt. So steht den Behörden z.B. immer noch keine einheitliche Vollzugshilfe zur Verfügung; sie ist erst im Herbst 2009 zu erwarten.

Förderung Erneuerbarer Energien

Zertifizierungspflichten drohen auch im Rahmen der EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien, die am 17.12.2008 vom EU-Parlament verabschiedet wurde.

Zwar konnte der ZDH im Vorfeld einige Verbesserungen erreichen und dabei insbesondere den Vorrang der Berufsanerkennungsrichtlinie sowie die Anerkennung gleichwertiger Qualifikationssysteme durchsetzen, allerdings ist immer noch nicht gänzlich auszuschließen, dass sich Handwerker für die Installation Erneuerbarer-Energien-Anlagen zukünftig zertifizieren lassen müssen.

Der ZDH arbeitet daran, dass keinerlei zusätzliche Ausbildung und Zertifizierung erforderlich wird. Allerdings besteht noch kein zeitlicher Fahrplan für die nationale Umsetzung, auch die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht geklärt.