Chemikalien Klima Schutz Verordnung (ChemKlimaSchutzV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die ChemKlimaSchutzV ist im Bundesgesetzblatt vom 07.07.2008 veröffentlicht worden und tritt zum 01. August in Kraft.
Wie vom Bundesinnungsverband schon veröffentlicht, ist der Übergang folgendermaßen geregelt:
Derzeit wird die Umsetzung der Zertifizierung von Personal und Fachbetrieben im Sinne der neuen Regelungen von Handwerkskammern, Betreibern sowie von Fachbetrieben verstärkt hinterfragt.
In Ergänzung zur F-Gaseverordnung werden diese Zertifizierungen durch die Chemikalienklimaschutzverordnung geregelt.
Aufgrund der Übergangsvorschrift im §9 der Chemikalienklimaschutzverordnung die besagt, dass eine Sachkundebescheinigung bis zum 04.07.2009 dann nicht erforderlich ist, wenn man eine nach §5Abs. 2 Satz 1 entsprechende technische oder handwerkliche Ausbildung besitzt und vereinfacht ausgedrückt diese Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen auch schon vor dem 04.07.2008 ausgeführt hat. Sollten Betreiber über diese BIV-Information hinausgehende Bescheinigungen fordern, wird der BIV diese im Bedarfsfall vermitteln.
Die Übergangsfrist gibt den Kammern Zeit (nicht zum Nachteil des Kälteanlagenbauers, der die Arbeiten durchführen darf!) die Zertifikate zu erstellen, was gemäß Auskunft des BMU im Falle der mit Vollhandwerk Kälteanlagenbauer eingetragenen Betriebe bei Personal und Betrieb ohne weitere Prüfung erfolgen wird.
Weitere Info, sowie den Verordnungstext, erhalten Sie von der Informationsstelle Technologie des BIV.