Wege zur Zertifizierung von Personal
In Umsetzung der Verordnung (EG) 303/2008 in nationales Recht durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gelten seit dem 4. Juli 2008 neue Rahmenbedingungen in der Kälte- und Klimatechnik. Seit diesem Datum dürfen Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit fluorierten Kältemitteln betrieben werden (R407C, R410A, R134a etc.), nur noch von Personen ausgeführt werden, die die dafür notwendige Sachkunde in Theorie und Praxis per Zertifizierung vorweisen können. Die vom Verordnungsgeber eingeräumte Übergangsfrist zur Vorlage solcher Zertifikate endet am 3. Juli 2009.
Die Verordnung unterscheidet in Abhängigkeit von der Tätigkeit vier Kategorien des Sachkundenachweises und der Zertifizierung:
Kategorie I umfasst Dichtheitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installationen, Instandhaltungen und Wartungen an allen Anlagen jeglicher Bauarten und Größen (Leistungen). Kategorie I schließt automatisch die weiteren Kategorien II bis IV mit ein.
Kategorie II beinhaltet die Dichtheitskontrolle (ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf) sowie Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit Kältemittelfüllmengen unter 3 kg (bzw. an hermetisch geschlossenen Anlagen mit weniger als 6 kg Kältemittelinhalt).
Kategorie III beschränkt sich auf die Rückgewinnung von Kältemitteln aus Kältesystemen mit weniger als 3 kg Füllmenge (bzw. hermetisch geschlossenen Anlagen mit weniger als 6 kg Kältemittelinhalt).
Kategorie IV umfasst ausschließlich Dichtheitskontrollen an den Anlagen ohne Eingriff in den Kältermittelkreislauf.
Zwar gelten diese Verordnung und die damit einhergehenden Forderungen bereits seit dem 4. Juli 2008, doch bislang gab es eine hohe Unsicherheit, wie die einzelnen Punkte dieser Verordnung tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden sollen. Dazu hat nun die Bundesfachschule (BFS) in Abstimmung mit dem Verordnungsgeber für Klarheit gesorgt und für die Kälte-Klima-Branche ein auf die Verordnung abgestimmtes Paket an Dienstleistungen auf den Weg gebracht. Dieses umfasst zum Nachweis der Sachkunde und zur Zertifizierung - bezogen auf Personengruppen mit unterschiedlichen Qualifikationen in der Kälte- und Klimatechnik - folgende Punkte:
Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung in der Kälte- und Klimatechnik einen Gesellen- oder Meisterbrief, einen Techniker- oder Ingenieurabschluss (auch Master, Bachelor) besitzen, erhalten auf Antrag und ohne weitere Prüfung den Sachkundenachweis gemäß der Kategorie I. Dazu müssen diese Personen lediglich ein Antragsformular ausfüllen, das zum Beispiel auf der Website der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik zur Verfügung steht. Dort stehen außerdem noch weitere Infos zur Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV zum Download bereit. Das ausgefüllte Formular ist mit einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses an die Innungsgeschäftsstelle zu schicken. Wenige Tage später erhält der Antragsteller per Post sein Zertifikat und eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr von 30 Euro (Innungsmitglieder) bzw. 40 Euro (Nichtmitglieder). Damit hat der Antragsteller die Forderungen der Verordnung erfüllt und kann künftig gegenüber Auftraggebern seine Qualifikation nachweisen.
Alle Personen, die nach dem 4. Juli 2008 ihre Gesellen-, Meister-, Techniker- oder Ingenieurausbildung - zum Beispiel an der BFS oder der Europäischen Studienakademie Kälte-Klima-Lüftung (ESaK) - erfolgreich abschließen, erhalten mit ihrer Abschlussurkunde von der Landesinnung Hessen Kälte-Technik als Träger der Bildungseinrichtungen automatisch den Sachkundenachweis und das Zertifikat der Kategorie I.
Nun gibt es in Ergänzung zu den erwähnten Gruppen aber noch Personen, die die zuvor beschriebenen Qualifikationen nicht vorweisen können und als „Quereinsteiger“ bereits seit Jahren in der Kälte- oder Klimatechnik tätig sind. Auch diese müssen sich gemäß der Verordnung für ihre Tätigkeit zertifizieren lassen und ihre Sachkunde in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen. Für diese Personen bietet die BFS ein spezielles Angebot zum Erwerb des Zertifikats der Kategorie I, das aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist:
- Der Bewerber muss eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen.
- Zudem muss er von seinem Arbeitgeber bestätigt bekommen, dass er seit mindestens zwei Jahren in der Kälte- und Klimatechnik tätig ist. Alternativ zu dieser Arbeitgeber-Bestätigung gilt als Eingangsqualifikation auch der Abschluss der Grundlagen- und Aufbaukurse Kälte, die zum Beispiel von der BFS als Module Kälte 1 und Kälte 3 angeboten werden. Diese Kurse bietet die Bundesfachschule für die Kälte-Klima-Branche seit vielen Jahren an, um auch sogenannten „Quereinsteigern“ die Möglichkeit zu bieten, in der Branche tätig zu werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, dem bestehenden Fachkräftemangel in den Betrieben zu begegnen.
Erfüllen Bewerber diese Voraussetzungen, können sie ab Herbst 2008 an der BFS viertägige theoretische und praktische Schulungen mit dem Abschluss der Sachkunde gemäß Kategorie I besuchen. Die Kurse werden von den Dozenten der BFS durchgeführt. Sie beinhalten die gemäß Verordnung geforderte praktische und schriftliche Prüfung und kosten 950 Euro.
Darüber hinaus bietet die BFS auch Kurse für die Zertifizierungsstufen I bis IV an, deren Inhalte und Eingangsvoraussetzungen auf der Website www.bfs-kaelte-klima.de aufgelistet sind (siehe „Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV“ in der rechten Randleiste). Hier liegen die Kursdauern zwischen zwei Tagen und sechs Wochen.
Um Fragen der Zertifizierung und um die berufliche Aus- und Fortbildung geht es auch in den beiden BFS-Veranstaltungen „Personalentwicklung und -qualifizierung: Eine zentrale Herausforderung für Fachunternehmen der Kälte-Klima-Technik“, die am 16. und 17. Oktober 2008 von 12.00 bis 13.00 Uhr auf der neuen Fachmesse Chillventa in Nürnberg stattfinden. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei, Gäste sind herzlich willkommen.
Quelle: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Bruno-Dressler-Str. 14, 63477 Maintal