Am 6. August hat das Bundeskabinett das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. VDKF und LIK haben dazu eine Stellungnahme erarbeitet und sie – als gemeinsame Position von BIV und VDKF – an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates sowie an die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen im Bundestag versandt. Die inhaltliche Abstimmung erfolgte in engem Schulterschluss mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK); gemeinsam mit BIV und FGK wurde zudem eine Pressemeldung veröffentlicht. In der Stellungnahme wird insbesondere eine geplante Änderung des GWB (§ 113) adressiert, wonach die Bundesregierung per Rechtsverordnung verpflichtende Klimaforderungen für die öffentliche Beschaffung festlegen könnte.
Was als Klimaschutz-Instrument positiv wirkt, birgt das Risiko, dass bestimmte kälte- und klimatechnische Systeme sowie fluorierte Kältemittel pauschal aus Vergaben ausgeschlossen werden – ohne Einzelfallprüfung der technisch wie ökologisch besten Lösung. Aus Sicht der Verbände bestehen bereits ausreichende europäische und nationale Vorgaben zur Emissionsminderung, u. a. Ökodesign-Anforderungen, die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und die 2024 novellierte F-Gase-Verordnung. Zusätzliche Vorgaben würden das Vergaberecht nicht vereinfachen, sondern komplexer machen, Investitionsanreize schwächen und einen unverhältnismäßigen Mehraufwand verursachen; die Attraktivität öffentlicher Ausschreibungen nähme ab, insbesondere für Handwerksbetriebe. Weitere Details finden sich in der beigefügten Stellungnahme und der gemeinsamen Pressemeldung.